EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Biomasseanlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 60 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 39a EEG
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