Verweise
in § 38f EEG
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments sind dem Standort, auf den sich das Gebot bezieht, verbindlich und dauerhaft zugeordnet. Sie dürfen nicht ganz oder teilweise auf andere Standorte übertragen werden.
Quelle: BMJ
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