EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Die Sicherheit verringert sich auf 25 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, wenn das Gebot einen Nachweis nach § 37 Absatz 2 Nummer 2 enthält.
Quelle: BMJ
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