EEG NRW
Verweise
in § 20 EEG NRW
EEG NRW
Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz NRW
Unvollständige, mangelhafte oder offensichtlich unzulässige Enteignungsanträge können ohne Durchführung eines Verfahrens zurückgewiesen werden, wenn der Antragsteller die ihm mitzuteilenden Mängel nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist behebt.
Quelle: Justizportal NRW
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