DSG NRW
Verweise
in § 69 DSG NRW
DSG NRW
Datenschutzgesetz NRW
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 35 finden die §§ 33 und 34 entsprechende Anwendung.
Quelle: Justizportal NRW
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