DSchG NRW
Verweise
in § 44 DSchG NRW
DSchG NRW
Denkmalschutzgesetz NRW
Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Denkmalschutzgesetz vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226, ber. S. 716), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) geändert worden ist, außer Kraft.
Quelle: Justizportal NRW
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