DBUStiftG
Verweise
in § 4 DBUStiftG
DBUStiftG
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Quelle: BMJ
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