DBUStiftG
Verweise
in § 3 DBUStiftG

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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"

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Energie- & Umweltrecht

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
Quelle: BMJ
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