CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Schriftsätze und andere Unterlagen, einschließlich schriftlicher Beweismittel, sind in der Verfahrenssprache einzureichen, wenn das Gericht oder diese Verfahrensordnung nichts anderes vorsieht.
- Verlangt diese Verfahrensordnung oder das Gericht die Übersetzung eines Schriftsatzes oder eines anderen Dokuments, ist eine förmliche Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung durch den Übersetzer nur erforderlich, wenn eine Partei die Richtigkeit dieser Übersetzung anzweifelt oder das Gericht oder diese Verfahrensordnung eine solche Beglaubigung verlangt.
Quelle: Unified Patent Court
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu Regel 7 CPR
Keine Notizen vorhanden.