CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Die Regeln 16 bis 18 gelten entsprechend.
- Der Kanzler benachrichtigt das Europäische Patentamt darüber, dass das in Rede stehende Patent Gegenstand einer Klage auf Nichtigerklärung ist.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 10 und 33
Quelle: Unified Patent Court
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Schemata
zu
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Notizen
zu Regel 47 CPR
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