CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Der Kläger hat die Gebühr für die Klage auf Nichtigerklärung gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 gilt entsprechend.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 70 und 71
Quelle: Unified Patent Court
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Schemata
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Notizen
zu Regel 46 CPR
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