CPR
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Regel 45 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Vorbehaltlich des Absatzes 2 ist die Klage auf Nichtigerklärung in der Sprache zu verfassen, in der das Patent erteilt wurde.
  2. Haben die Parteien vereinbart, die Klage gemäß Artikel 33 Absatz 7 des Übereinkommens vor einer Lokal- oder Regionalkammer anhängig zu machen, ist die Klage auf Nichtigerklärung in einer der nach Regel 14.1(a) und (b) vorgesehenen Sprachen zu verfassen.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 49
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Regel 45 CPR
Keine Notizen vorhanden.