CPR
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Verweise
in Regel 363 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Anordnungen nach den Regeln 360, 361 und 362 werden auf Vorschlag des Berichterstatters vom Spruchkörper erlassen.
  2. Wird die Entscheidung vom Gericht erster Instanz gemäß den Regeln 360, 361 und 362 erlassen, ist sie eine Endentscheidung im Sinne von Regel 220.1(a).
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