CPR
Verweise
in Regel 353 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Das Gericht kann im Wege der Anordnung von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei, der binnen eines Monats nach Zustellung der zu berichtigenden Entscheidung oder Anordnung zu stellen ist, nach Anhörung der Parteien Schreib- und Rechenfehler und offenbare Unrichtigkeiten in der Entscheidung oder Anordnung berichtigen.
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zu Regel 353 CPR
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