CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Ein Antrag, den Namen eines Vertreters, der die Anforderungen des Artikel 48 Absatz 1 des Übereinkommens erfüllt, aus dem Verzeichnis der Vertreter zu löschen, kann gestellt werden von:
(a) dem Vertreter selbst, im Fall, dass er seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat oder aus anderen Gründen die Anforderungen von Regel 286 nicht weiter erfüllt;
(b) einem Vertreter für den eingetragenen Vertreter, welcher verstorben ist.
Quelle: Unified Patent Court
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Schemata
zu
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Notizen
zu Regel 294 CPR
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