Verweise
in Regel 290 CPR
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Das Gericht hat nach Maßgabe von Regel 291 gegenüber den vor ihm auftretenden Vertretern die den Gerichten üblicherweise zuerkannten Befugnisse.
- Die vor dem Gericht auftretenden Vertreter müssen jedweden vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Verhaltenskodex für Vertreter genau befolgen.
Quelle: Unified Patent Court
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