CPR
Verweise
in Regel 243 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. In der Entscheidung, mit der die Klage an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen wird, ist anzugeben, ob der Spruchkörper, dessen frühere Entscheidung oder Anordnung aufgehoben wurde, sich weiter mit der Klage befassen soll, oder ob der Vorsitzende Richter der betreffenden Kammer einen anderen Spruchkörper berufen soll.
  2. Wird eine Klage an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen, ist das Gericht an die Entscheidung und die Entscheidungsgründe des Berufungsgerichts gebunden.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 75
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