CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Der Vorsitzende Richter des Spruchkörpers, dem die Klage zugewiesen wurde, bestimmt einen rechtlich qualifizierten Richter des Spruchkörpers als Berichterstatter. Der Vorsitzende Richter kann sich selbst als Berichterstatter bestimmen. Die Kanzlei teilt dem Berufungskläger und dem Berufungsbeklagten so bald wie möglich mit, wer der Berichterstatter ist.
Quelle: Unified Patent Court
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zu Regel 231 CPR
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