CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Die Berufungsbegründung muss enthalten:
(a) die Angabe der Teile der Entscheidung oder Anordnung, die angefochten werden,
(b) die Gründe für die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder Anordnung und
(c) die Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Berufung gemäß Regel 222.1 und .2 stützt.
Quelle: Unified Patent Court
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zu Regel 226 CPR
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