CPR
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Verweise
in Regel 226 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Die Berufungsbegründung muss enthalten:
(a) die Angabe der Teile der Entscheidung oder Anordnung, die angefochten werden,
(b) die Gründe für die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder Anordnung und
(c) die Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Berufung gemäß Regel 222.1 und .2 stützt.
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