CPR
Verweise
in Regel 179 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Ordnungsgemäß geladene Zeugen müssen der Ladung folgen und an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.
  2. Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Zeuge nicht vor Gericht oder weigert er sich, eine Aussage zu machen oder die in Regel 178.1 genannte Erklärung abzugeben, kann das Gericht, unbeschadet des Absatzes 3, dem Zeugen eine auf Geldzahlung gerichtete Sanktion von bis zu 50.000 EUR auferlegen und anordnen, dass ihm eine weitere Ladung zugestellt wird, deren Kosten er selbst tragen muss.
  3. Niemand ist verpflichtet, eine schriftliche Zeugenaussage zu unterzeichnen oder in einer mündlichen Verhandlung auszusagen, wenn er Ehepartner oder einem Ehepartner nach dem anwendbaren Recht gleichgestellter Partner, Abkömmling, Geschwister oder Elternteil einer Partei ist. Ein Zeuge kann die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn die Beantwortung gegen ein berufliches Aussageverweigerungsrecht oder gegen eine andere vom auf den Zeugen anwendbaren nationalen Recht auferlegte Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde, oder wenn er oder sein Ehepartner oder nach dem anwendbaren Recht einem Ehepartner gleichgestellter Partner, sein Abkömmling, sein Geschwister oder sein Elternteil dadurch nach dem anwendbaren nationalen Recht strafrechtlich verfolgt werden könnte.
  4. Das Gericht kann beschließen, im Falle der Falschaussage eines Zeugen Meldung an die zuständigen Behörden derjenigen Vertragsmitgliedstaaten zu machen, deren Gerichte für die strafrechtliche Verfolgung zuständig sind.
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu Regel 179 CPR
Keine Notizen vorhanden.