CPR
Verweise
in Regel 171 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Eine Partei, die eine Tatsachenbehauptung aufstellt, die von der anderen Partei bestritten wird oder wahrscheinlich bestritten wird, hat die Beweise für diese Behauptung anzugeben. Werden in Bezug auf eine streitige Tatsache keine Beweismittel angegeben, wird das Gericht dies bei der Entscheidung über die in Rede stehende Angelegenheit berücksichtigen.
  2. Eine Tatsachenbehauptung, die von keiner Partei konkret bestritten wird, gilt als zwischen den Parteien unstreitig.
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu Regel 171 CPR
Keine Notizen vorhanden.