CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Eine Kostenfestsetzung kann Gegenstand eines gesonderten Verfahrens sein, das einer Sachentscheidung und gegebenenfalls einer Entscheidung über die Festsetzung von Schadenersatz nachfolgt. Die Kostenfestsetzung umfasst die dem Gericht in dem Verfahren entstandenen Kosten, wie etwa die Kosten für die Simultanverdolmetschung und die Kosten gemäß den Regeln 173, 180.1, 185.7, 188 und 201, sowie, nach Maßgabe der Regeln 152 bis 156, die Kosten der obsiegenden Partei einschließlich der von dieser Partei entrichteten Gerichtsgebühren [Regel 151(d)]. Die Kosten für Verdolmetschungen und Übersetzungen, welche die Richter des Gerichts benötigen, um das Verfahren in der Verfahrenssprache zu führen, werden ausschließlich vom Gericht getragen.
- Das Gericht kann der obsiegenden Partei in der Sachentscheidung [Regel 119] oder in einer Entscheidung über die Festsetzung des Schadenersatzes unter von ihm festzulegenden Bedingungen eine vorläufige Kostenerstattung zusprechen.
Quelle: Unified Patent Court
Import:
- Hier liegen deine und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu Regel 150 CPR
Keine Notizen vorhanden.