CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Der Berichterstatter lädt die Parteien zur mündlichen Verhandlung, die an dem/den gemäß den Regeln 28 und/oder 41(c) und 104(h) bestimmten Termin/en vor dem Spruchkörper stattfindet. Wurde kein Termin/wurden keine Termine bestimmt, bestimmt der Berichterstatter einen Termin für die mündliche Verhandlung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Monate, sofern die Parteien sich nicht auf eine kürzere Frist einigen.
Quelle: Unified Patent Court
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zu Regel 108 CPR
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