CO2KostAufG Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
CO2KostAufG
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
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Mietrecht u.Ä.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Quelle: BMJ
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