CO2KostAufG Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
CO2KostAufG
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Mietrecht u.Ä.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Quelle: BMJ
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