CO2KostAufG
Verweise
in § 12 CO2KostAufG

CO2KostAufG  
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage

ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse

Mietrecht u.Ä.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Quelle: BMJ
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