CCBE Regeln
Verweise
in 5.3. Korrespondenz unter Rechtsanwälten CCBE Regeln

CCBE Regeln  
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE 2006)

5.3.1. Der Rechtsanwalt, der an einen Kollegen aus einem anderen Mitgliedstaat Mitteilungen senden möchte, die nach dem Willen des Absenders vertraulich oder "ohne Präjudiz" sein sollen, muss diesen seinen Willen vor Absendung der ersten dieser Mitteilungen klar zum Ausdruck bringen.
5.3.2. Ist der zukünftige Empfänger der Mitteilungen nicht in der Lage, diese als vertraulich oder "ohne Präjudiz" im vorstehenden Sinne zu behandeln, so hat er den Absender unverzüglich entsprechend zu unterrichten.
Quelle: BRAK
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