CCBE Regeln
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in 2.7. Interesse der Mandanten CCBE Regeln

CCBE Regeln  

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE 2006)

Vorbehaltlich der strikten Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften ist der Rechtsanwalt verpflichtet, seinen Mandanten immer in solcher Weise zu vertreten und/oder zu verteidigen, dass das Mandanteninteresse dem Interesse des Rechtsanwaltes oder der Kollegen vorgeht.
Quelle: BRAK
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