Verweise
in § 9 BUrlG
BUrlG
Bundesurlaubsgesetz
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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