BSIG (außer Kraft)
Verweise
in § 12 BSIG (außer Kraft)

BSIG (außer Kraft)  
BSI-Gesetz (außer Kraft)

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Wird der Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung aufgelöst, tritt an dessen Stelle die von der Bundesregierung bestimmte Nachfolgeorganisation. Die Zustimmung des Rats der IT-Beauftragten kann durch Einvernehmen aller Bundesministerien ersetzt werden. Wird der Rat der IT-Beauftragten ersatzlos aufgelöst, tritt an Stelle seiner Zustimmung das Einvernehmen aller Bundesministerien.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 12 BSIG (außer Kraft)
Keine Notizen vorhanden.