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Verweise
in § 11 BSIG

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BSI-Gesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 4a, 5 bis 5c, 7b und 7c eingeschränkt.
Quelle: BMJ
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