Brüssel Ia-VO / EuGVVO
Verweise
in Art. 77 Brüssel Ia-VO / EuGVVO
Brüssel Ia-VO / EuGVVO
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 78 in Bezug auf die Änderung der Anhänge I und II delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Quelle: EURLEX
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