BRAO
Verweise
in § 175 BRAO

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Bundesrechtsanwaltsordnung

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Recht der juristischen Berufe

(1) Die Rechtsanwaltskammern werden zu einer Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.
(2) Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt.
Quelle: BMJ
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