BPolG Bundespolizeigesetz
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Polizei- & Ordnungsrecht
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes im Bereich der Bundesverwaltung erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Polizei- & Ordnungsrecht
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zu § 69 BPolG
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