BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG
Bundespersonalvertretungsgesetz
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Beamtenrecht
Eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer oder eines Beschäftigten ist unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht beteiligt worden ist.
Quelle: BMJ
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