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Verweise
in § 89 BNotO

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Bundesnotarordnung

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Recht der juristischen Berufe

Die näheren Bestimmungen über die Organe der Bundesnotarkammer und ihre Befugnisse trifft die Satzung. Die Satzung und deren Änderungen sind im amtlichen Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer bekanntzumachen.
Quelle: BMJ
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