BNDG BND-Gesetz
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Polizei- & Ordnungsrecht
Die technische und organisatorische Umsetzung der Regelungen zur technischen Aufklärung ist in Dienstvorschriften festzulegen. Die Dienstvorschriften bedürfen der Zustimmung des Bundeskanzleramtes. Das Bundeskanzleramt unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Polizei- & Ordnungsrecht
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zu § 62 BNDG
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