BLV (außer Kraft)
Verweise
in § 3 BLV (außer Kraft)

BLV (außer Kraft)  
Bundeslaufbahnverordnung (außer Kraft)

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Beamtenrecht

Zeiten des Mutterschutzes sind auf Zeiten anzurechnen, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Einstellung oder für die berufliche Entwicklung sind. Die Verlängerung eines Vorbereitungsdienstes nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bleibt unberührt.
Quelle: BMJ
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