BKGG
Verweise
in § 6 BKGG

BKGG  
Bundeskindergeldgesetz

ZivilrechtBürgerliches Recht

Familienrecht

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 255 Euro.
(2) (weggefallen)
(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Juli 2022 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe des Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Quelle: BMJ
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