BKatV Bußgeldkatalog-Verordnung
BKatV
Bußgeldkatalog-Verordnung
Strafrecht
Ordnungswidrigkeitsrecht
Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts
von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen
sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen
sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
- a)
- bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
Lfd. Nr. Überschreitung in v. H. Regelsatz in Euro 198.1 für Inbetriebnahme 198.1.1 2 bis 5 30 198.1.2 mehr als 5 80 198.1.3 mehr als 10 110 198.1.4 mehr als 15 140 198.1.5 mehr als 20 190 198.1.6 mehr als 25 285 198.1.7 mehr als 30 380 199.1 für Anordnen oder Zulassen
der Inbetriebnahme199.1.1 2 bis 5 35 199.1.2 mehr als 5 140 199.1.3 mehr als 10 235 199.1.4 mehr als 15 285 199.1.5 mehr als 20 380 199.1.6 mehr als 25 425 - b)
- bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
Lfd. Nr. Überschreitung in v. H. Regelsatz in Euro 198.2.1 oder 199.2.1 mehr als 5 bis 10 10 198.2.2 oder 199.2.2 mehr als 10 bis 15 30 198.2.3 oder 199.2.3 mehr als 15 bis 20 35 198.2.4 oder 199.2.4 mehr als 20 95 198.2.5 oder 199.2.5 mehr als 25 140 198.2.6 oder 199.2.6 mehr als 30 235