BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGesellschaftsrecht
Personengesellschaftsrecht
Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, ist das Erlöschen der Gesellschaft von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden, sobald die Liquidation beendigt ist.
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Schemata
zu Personengesellschaftsrecht
Notizen
zu § 738 BGB
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