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in § 248 BewG

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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht

Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
Quelle: BMJ
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