BewG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 230 BewG

BewG  

Bewertungsgesetz

Die ermittelten Grundsteuerwerte werden auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
zu § 230 BewG
Keine Notizen vorhanden.