BewG Bewertungsgesetz
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Bewertungsgesetz
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.
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Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
zu § 227 BewG
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