BekanntmVO NRW Bekanntmachungsverordnung NRW
BekanntmVO NRW
Bekanntmachungsverordnung NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Die Vorschriften der §§ 2 bis 7 dieser Verordnung finden mit Ausnahme des § 4 Abs. 3 nach § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit auf die Zweckverbände sinngemäß Anwendung.
Quelle: Justizportal NRW
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