BekanntmVO NRW Bekanntmachungsverordnung NRW
BekanntmVO NRW
Bekanntmachungsverordnung NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Die Vorschriften der §§ 2 bis 7 dieser Verordnung gelten mit Ausnahme des § 4 Abs. 3 für die Kreise entsprechend.
Quelle: Justizportal NRW
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