BBesG Bundesbesoldungsgesetz
BBesG
Bundesbesoldungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Anwärtergrundbetrag
| Laufbahnen | Grundbetrag (Monatsbetrag in Euro) |
| des einfachen Dienstes | 1 407,63 |
| des mittleren Dienstes | 1 473,37 |
| des gehobenen Dienstes | 1 744,22 |
| des höheren Dienstes | 2 624,08 |
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Schemata
zu Beamtenrecht
Notizen
zu Anlage VIII BBesG
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