BBesG
Verweise
in Anlage VIII BBesG

BBesG  
Bundesbesoldungsgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 414, S. 18)

Anwärtergrundbetrag


LaufbahnenGrundbetrag
(Monatsbetrag in Euro)
des einfachen Dienstes1 407,63
des mittleren Dienstes1 473,37
des gehobenen Dienstes1 744,22
des höheren Dienstes2 624,08
Quelle: BMJ
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