[Bay]ZustVBau
Verweise
in § 9 [Bay]ZustVBau
[Bay]ZustVBau
Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen
Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin ist zuständige Behörde für die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach § 7 Abs. 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz und nach Art. 23 Abs. 3 BayBO.
Quelle: BAY
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Baurecht
Notizen
zu § 9 [Bay]ZustVBau
Keine Notizen vorhanden.