[Bay]ZustVBau
Verweise
in § 9 [Bay]ZustVBau

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Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen

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Baurecht

Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin ist zuständige Behörde für die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach § 7 Abs. 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz und nach Art. 23 Abs. 3 BayBO.
Quelle: BAY
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