[Bay]ZustVBau
Verweise
in § 8 [Bay]ZustVBau
[Bay]ZustVBau
Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen
Beim Vollzug von Art. 72 BayBO führt die Regierung von Oberbayern die Aufsicht über die TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München die Regierung von Mittelfranken die Aufsicht über die LGA (Landesgewerbeanstalt Bayern).
Quelle: BAY
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