[Bay]ZustVBau
Verweise
in § 8 [Bay]ZustVBau

[Bay]ZustVBau  
Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Baurecht

Beim Vollzug von Art. 72 BayBO führt die Regierung von Oberbayern die Aufsicht über die TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München die Regierung von Mittelfranken die Aufsicht über die LGA (Landesgewerbeanstalt Bayern).
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Baurecht
Notizen
zu § 8 [Bay]ZustVBau
Keine Notizen vorhanden.