BayVersG Bayerisches Versammlungsgesetz
BayVersG
Bayerisches Versammlungsgesetz
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Polizei- & Ordnungsrecht
1Für den Landtag des Freistaates Bayern wird ein befriedeter Bezirk gebildet. 2Der befriedete Bezirk um das Landtagsgebäude umfasst das nachfolgend umgrenzte Gebiet der Landeshauptstadt München: Max-Weber-Platz, Innere Wiener Straße, Wiener Platz, Innere Wiener Straße, Am Gasteig, Ludwigsbrücke, Westufer der Isar, Prinzregentenbrücke, südliches Rondell am Friedensengel, Prinzregentenstraße, Ismaninger Straße, Max-Weber-Platz. 3Die angeführten Straßen und Plätze sind nicht Teil des befriedeten Bezirks.
Quelle: BAY
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zu Polizei- & Ordnungsrecht
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