BaySvVollzG Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
BaySvVollzG
Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten Art. 47 und 48 entsprechend.
Quelle: BAY
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zu Strafprozessrecht
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